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Inca One unterzeichnet weitere Vereinbarungen für den Ankauf von Golderz zur Beschickung seiner Anlage Chala One


Von Inca One Gold Corp.

Thumb Inca One unterzeichnet weitere Vereinbarungen für den Ankauf von Golderz zur Beschickung seiner Anlage Chala One VANCOUVER, British Columbia - 15. Januar 2015 - INCA ONE GOLD CORP. (TSX-V: IO) (Inca One oder das Unternehmen - http://bit.ly/1EXVKET ) freut sich, im Anschluss an seine Pressemeldung vom 8. Oktober 2014 bekannt zu geben, dass weitere Einverständniserklärungen (LOA) für den Ankauf von Erz aus einer zweiten und dritten Mine in Peru unterzeichnet wurden. Das Erz dient zur Beschickung der Anlage im Goldverarbeitungsbetrieb Chala One (Betrieb Chala). Bisher hat sich das Unternehmen über insgesamt 3 LOAs eine Versorgung mit insgesamt 950 Tonnen Golderz pro Monat gesichert und steht derzeit in Verhandlungen für den Ankauf weiterer Mengen. Ziel des Unternehmens ist es, über den Abschluss von LOAs eine Gesamtmenge von 1.500 Tonnen pro Monat sicherzustellen, das sind 50 % der geplanten Gesamtmenge von monatlich 3.000 Tonnen zur Abdeckung der erweiterten Verarbeitungskapazitäten. Den Rest der Beschickungsmenge will sich das Unternehmen laufend durch Ankäufe über den Spotmarkt besorgen. Hier die wichtigsten Details der LOAs und des vom Unternehmen geplanten Programms zum Ankauf von Erz: · Die LOAs wurden bzw. werden mit lizenzierten Anlagenbetreibern in Peru unterzeichnet. · Das Beschickungsmaterial soll die erforderlichen Kriterien in Bezug auf Erzgehalt, Qualität und Konsistenz erfüllen. · Nachdem der Anlagenausbau nunmehr abgeschlossen ist, werden im Hinblick auf die geplante Kapazitätserweiterung auf eine konstante Verarbeitungsmenge von 100 Tonnen pro Tag weitere Lagerbestände an Erz aufgebaut. Wir freuen uns sehr, dass wir uns für die erweiterten Kapazitäten der Verarbeitungsanlage eine ausreichende Menge an Beschickungsmaterial sichern konnten, erklärt Edward Kelly, President und CEO von Inca One. Wir haben mit einer Reihe von Bergbaubetrieben vor Ort und in anderen Teilen Perus, die alle über die erforderlichen Regierungslizenzen verfügen, stabile Geschäftsbeziehungen aufgebaut. Wir bemühen uns nun weiterhin darum, eine Mindestmenge von 1.500 Tonnen Erz pro Monat über LOAs sicherzustellen. Gleichzeitig bieten uns die laufenden Verhandlungen zum Ankauf von hochwertigem Erz zu aktuellen Spotkonditionen große Vorteile für ein optimiertes Mischverhältnis des zu verarbeitenden Materials. Im Hinblick auf die größeren Verarbeitungskapazitäten bauen wir unsere Lagerbestände kontinuierlich auf. Über Inca One: Inca One Gold Corp. ist ein in Kanada ansässiges Bergbauunternehmen mit einer neu erworbenen Goldmühle und bedient von der Regierung genehmigte Kleinstabbauten. Peru ist einer der größten Metallproduzenten der Welt von Gold, Kupfer, Silber und Zink, wobei große Produktionsbeiträge aus diesen Kleinstabbauten stammen, die aber eine genehmigte Mühlenverarbeitung bedingen durch die Regierung (wie die Chala Mühle). Im Namen des Board, INCA ONE GOLD CORP. Edward Kelly President & CEO Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Swiss Resource Capital AG info@resource-capital.ch +41 71 354 85 01 INCA ONE GOLD CORP. 1125 - 595 Howe Street, Vancouver, British Columbia, Canada V6C 2T5 Tel: 1 604 568 4877 Fax: 1 604 569 1604 ir@incaone.com www.incaone.com Diese Pressemitteilung beinhaltet spezielle vorrausschauende Aussagen" innerhalb der Definitionen der SECTION 21E OF THE UNITED STATES SECURITIES EXCHANGE ACT OF 1934, wie neu gefasst. Alle Aussagen, auch andere Aussagen über die historischen Fakten die hier getätigt werden sind vorrausschauende Aussagen die verschiedene Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass solche Aussagen richtig sind und aktuelle Resultate und zukünftige Ereignisse stark von den gemachten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren die Abweichungen von gemachten Aussagen und den Erwartungen der Unternehmung ergeben, sind in den Unternehmensdokumenten beschrieben welche von Zeit zu Zeit bekannt gegeben werden unter den Bedingungen der Alberta Securities Commission, British Columbia Securities Commission und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Pressemitteilung darf keinesfalls als persönliche oder auch allgemeine Beratung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund Pressemitteilung oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Diese Pressemitteilung und anderweitig damit im Zusammenhang stehende Informationen begründen somit keinerlei Haftungsverpflichtung. Die Pressemitteilung stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Vor einer Anlageentscheidung wenden Sie sich immer an einen Bankberater oder Anlageberater. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation werden Ihnen wie sie vorliegt zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung. Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen. Falls nicht per Gesetz vorgeschrieben, hat das Unternehmen keine Absicht jedwede Veränderung gemachter Aussagen auf dem aktuellen Stand zu halten. Es gilt ausschließlich die Englische Originalfassung dieser Pressemitteilung. Keine Haftung für die Übersetzungen ins Deutsche vom Englischen. 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